Das Urteil über die Jagd während der Pilgerfahrt

Das Urteil über die Jagd während der Pilgerfahrt

Zunächst einmal muss man sagen, dass die Pilgerfahrt die fünfte Säule des Islams ist. Außerdem ist es für jeden Muslim, der über die nötigen Mittel verfügt, Pflicht, sie mindestens einmal im Leben zu absolvieren. Es ist wichtig zu betonen, dass der Pilger während der Pilgerfahrt bestimmten Regeln unterliegt. So sehen wir hier das Urteil über die Jagd während der Pilgerfahrt.

Das Urteil über die Jagd während der Pilgerfahrt: Was sagt der Quran?

Zunächst einmal erleuchten uns mehrere Verse des Quran über die Jagdposition für den Pilger. 

So sagt Allah: "Erlaubt euch nicht, zu jagen, während ihr in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit seid.ihram". (Surah Al Maidah Vers 1)

Auch können wir den Vers 96 der gleichen Sure in der sinngemäßen Übersetzung zitieren. Das heißt: "Erlaubt ist euch die Jagd auf dem Meer und das Essen davon, um euch und die Reisenden zu erfreuen. Die Jagd an Land ist euch verboten, solange ihr euch im Ihram befindet. Und fürchtet Allah, zu dem ihr versammelt werdet".

Außerdem sagt er, ebenfalls in Al Maidah in Vers 2: "Wenn ihr entweiht seid, steht es euch frei zu jagen".

Schließlich ist es uns möglich, aus all diesen Ayats das Jagen während der Pilgerfahrt beurteilen. Mit anderen Worten, sie beweisen uns, dass es eindeutig verboten.

Aus der Sunna des Gesandten Allahs ﷺ erfahren wir jedoch, dass es dem Pilger erlaubt ist, einige schädliche Tiere zu töten.

Genauer gesagt handelt es sich um den Milan, den Skorpion, die Maus, die Krähe und den aggressiven Hund (Nach Ibn Umar berichtet von Muslim).

Andere Verbote

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Fouqaha (Rechtsgelehrte) aus den Hadithen des Propheten verschiedene Dinge abgeleitet haben, die auch für die Person, die sich im Ihram befindet, verboten sind.

So zum Beispiel das Tragen von genähter Kleidung oder das Parfümieren. Aber auch das Pflücken von Pflanzen oder das Entwurzeln von Bäumen ist verboten (Al-Bukhari und Muslim).

Das Urteil über die Jagd während der Pilgerfahrt: Strafe für denjenigen, der dieses Verbot überschreitet...

Denn wer gegen diese Regel verstößt, muss eine Sühneleistung erbringen. Das heißt, entweder ein Tier zu opfern oder Arme zu speisen. Oder fasten.

Der Beweis dafür findet sich in Allahs Wort im Vers 95 der Sura al-Maidah.

" O ihr Gläubigen! Tötet kein Wild, während ihr euch im Zustand des Imame befindet. Wer von euch absichtlich etwas erlegt, so soll er dafür Ersatz leisten, entweder durch ein anderes Tier von der Herde, das dem entspricht, was er erlegt hat. Nach dem Urteil von zwei rechtschaffenen Personen unter euch, und zwar als Opfergabe, die er an die Armen in der Ka`bah weiterleiten soll. Oder durch eine Sühneleistung, indem er die Armen speist, oder das Äquivalent in Form von Fasten. Dies geschieht, damit er die schlechten Folgen seiner Tat zu spüren bekommt. Allâh hat vergeben, was vergangen ist; wer aber rückfällig wird, den wird Allâh bestrafen. Allâh ist mächtig und besitzt die Macht zu strafen."

DAS TEAM VON HARAMAIN VOYAGES

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